Registrierungspflicht für Imker

Der Bienenzuchtverein Leibnitz und Umgebung informiert über ein gesetzliches Erfordernis, welches alle Personen und Betriebe betrifft, die Honigbienen halten. Mit einer Novelle der Tierkennzeichnungsverordnung hat der Gesetzgeber die Registrierungspflicht auf Imker und Bienen erweitert.

 

Seit 01. April 2016 sind alle Personen und Betriebe, die Honigbienen halten, im Rahmen dieser Tierkennzeichnungsverordnung (TKZVO) meldepflichtig. Somit hat sich jeder ImkerIn mit seinen/ihren Bienenständen und den insgesamt betreuten Bienenvölkern im Veterinärinformationssystem (VIS) zu registrieren.

 

Damit werden auch Imkereibetriebe als Tierhalter – genauso wie andere Tierhalter – mit ihren Tieren (z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen usw.) – im VIS erfasst. Es ist zu beachten, daß für eine nicht vorgenommene Registrierung in Anlassfällen eine Verwaltungsstrafe bis zu € 4.360,– droht.

Die ImkerInnen unseres Vereins haben sich zum Großteil über unsere Organisation im VIS angemeldet und erhalten in den nächsten Tagen die Zugangsdaten von der Statistik Austria. Damit sind die verpflichtenden Eingaben der Bienenstände und der Anzahl der Bienenvölker vorzunehmen.

Noch nicht registrierte Imker sind verpflichtet sich umgehend im VIS anzumelden. Das Anmeldeformular kann hier ausgefüllt werden. Damit ist die Bezirksverwaltungsbehörde aufzusuchen bzw. stehen dafür folgende Wege zur Verfügung:

 

– Persönliche Abgabe: im Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz,
Schmiedgasse 17-19, 8430 Leibnitz

– Per Post: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz,
Veterinärreferat Schmiedgasse 17-19, 8430 Leibnitz

– Per Fax: 03452/829 11 500

– Per E-Mail: bhlb@stmk.gv.at

 

Antworten auf Fragen zur Imkerregistrierung finden hier. Gerne sind unsere Funktionäre auch bereit bei Fragen weiterzuhelfen. Wie überhaupt die Mitgliedschaft bei einem Bienenzuchtverein in dieser Angelegenheit aber auch allgemein beim komplexen Thema „Halten von Bienen“ von Vorteil und sehr behilflich ist.