Registrierungspflicht für Imker Mit einer Novelle der Tierkennzeichnungsverordnung hat der Gesetzgeber die Registrierungspflicht auf Imker und Bienen erweitert.
Seit 01. April 2016 sind alle Personen und Betriebe, die Honigbienen halten, im Rahmen dieser Tierkennzeichnungsverordnung (TKZVO) meldepflichtig. Somit hat sich jeder ImkerIn mit seinen/ihren Bienenständen und den insgesamt betreuten Bienenvölkern im Veterinärinformationssystem (VIS) zu registrieren.
Die Imkerei – alle Formulare und Informationen Als Vereinsmitglied ist man gut informiert und hat die Möglichkeit viele Vorteile der Organisation zu nutzen. Über den nachfolgenden Link des Steirischen Landesverbandes für Bienenzucht kann dieser Info- und Download-Bereich aufgerufen werden.
Förderungen – Unterstützung für alle Imker Sowohl die Neueinsteiger als auch bereits aktive Imker können nach wie vor interessante Fördermöglichkeiten nutzen. Informieren Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten im nachstehenden Link und machen Sie davon Gebrauch!
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